Die Bundesregierung hat am 16.3.2020 mit den Bundesländern Regelungen festgelegt, welche durch die Bundesländer umzusetzen sind. Demnach sind „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten“. Die Bundesländer mit ihren Gesundheitsministerien setzen inzwischen Allgemeinverfügungen und Verordnungen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Hier der Auszug des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit: „Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.“
Die Entsprechende Mitteilung des DHV findet Ihr hier zum Download:
NfGH Flugverbot 19.03.2020 (662 KB)Euer Vorstand