Liebe Pilotinnen und Piloten,
angesichts der aktuellen Entwicklungen in Sachen „Corona“ und der daraus resultierenden bestehenden Rechtslage haben wir alle unsere Start- und Landeplätze bis auf Weiteres für den Flugbetrieb gesperrt.
Die Schließung der Gelände gilt vorerst bis zum 03.05.2020.
Am 30.04.2020 wird seitens der Politik die Entwicklung der Corona Pandemie neu beurteilt werden und ggf. sind Lockerungen ab dem 04. Mai auch für unseren Sport möglich. Bis dahin bitten wir Euch alle nachdrücklich, sich an das Flugverbot in unseren Geländen, die geltenden Regeln und allgemeinen Empfehlungen zu halten und weisen vorsorglich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (2. BayIfSMV vom 16.04.2020, § 7).
Nachtrag vom 23.04.2020:
Auch wenn das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf Nachfrage des DHV mitteilt, dass vereinzelte Gleitflüge für Piloten, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen möglich sind (unter Beachtung der Bayrischen-Corona-Allgemeinverfügung), halten wir bis auf Weiteres an der Schließung unserer Fluggelände fest.